Gehaltsvorschuss

Persönliche Daten
Gehaltsvorschuss

Der angeforderte Vorschuss wird auf die bei uns hinterlegte Kontonummer überwiesen. Falls Sie keine Kontonummer bei uns hinterlegt haben, bitte mit uns Kontakt aufnehmen.

Einwilligung

Hiermit erkläre ich mein ausdrückliches Einverständnis, dass meine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) von allen Unternehmen der HOGO Gruppe (siehe Zásady ochrany osobních údajů) gemeinsam verarbeitet werden. Dies geschieht gemäß Artikel 26 der DSGVO zum Zweck der Angebotserstellung, Auftragserfüllung, Durchführung einer Serviceleistung oder zur Übermittlung relevanter Materialien.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und stimme der darin beschriebenen Datenverarbeitung zu. Meine Einwilligung kann ich jederzeit bei der HOGO Holding GmbH (Wallererstraße 49, 4600 Wels, office@hogo.cc)widerrufen. Mir ist bewusst, dass der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenverarbeitung nicht rückwirkend beeinflusst.

Gebühren

Einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung eines Gehaltsvorschusses hat der Arbeitnehmer nicht. Gehaltsvorschüsse können vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gewährt werden. Aus der freiwilligen Gewährung von Gehaltsvorschüssen kann der Arbeitnehmer keinerlei Rechte für die Zukunft ableiten. Sofern der Arbeitgeber einer vom Arbeitnehmer gewünschten Akontierung der Monatszahlung zustimmt, fallen für den Arbeitnehmer allenfalls Gebühren an:

1. Für den ersten Vorschuss werden dem Arbeitnehmer keine Gebühren oder Spesen (ausgenommen Gebühren oder Spesen des Geldverkehrs) verrechnet.

2. Die Überweisungsgebühr für einen Vorschuss beträgt € 0,25.

3. Für jede weitere vom Arbeitnehmer gewünschte Vorschusszahlung stellt der Arbeitgeber die dafür anfallenden Kostenbelastungen in Rechnung.

4. Als Kostenbelastungen fallen neben der Überweisungsgebühr in Höhe von € 0,25 auch eine 4%ige Bearbeitungsgebühr für den Aufwand des Arbeitgebers an.